Wissensdatenbank
Über 182 Begriffe rund um Jägersprache, Waffenrecht, Ballistik und Sicherheit – verständlich erklärt für deine Sachkunde- und Jägerprüfung.
1) Jede Waffe ist als geladen zu behandeln. 2) Mündung in sichere Richtung. 3) Finger gerade bis Schussabsicht. 4) Ziel und Hintergrund prüfen.
Tierischer Kadaver, Fallwild.
Pirsch zum Aas/Luder zur Bejagung von Raubwild.
Geschossabweichung bei Mündungsaustritt durch Verkanten/Vibration.
Lage des Visierbildes auf dem Ziel im Moment der Schussabgabe.
Behördlich festgelegte Mindest-/Höchstabschüsse für Schalenwild pro Jagdjahr.
Sichten von Wild aus dem Ansitz oder bei der Pirsch.
Punkt, auf den die Visierlinie bei einem Schuss gerichtet wird.
Täuschend echt aussehende Nachbildung – Führverbot in der Öffentlichkeit.
Stelle, an der das Wild im Moment des Schusses stand.
Jagdart vom erhöhten Stand (Hochsitz, Kanzel) aus.
Sicheres Bestimmen von Wildart, Geschlecht, Alter und Konstitution vor dem Schuss.
Zubringen erlegten Wildes durch den Jagdhund.
Öffnen und Ausweiden des erlegten Schalenwilds.
Inneres erlegten Schalenwilds, das beim Aufbrechen entfernt wird.
Winkel, mit dem das Geschoss am Ziel auftrifft.
Schutzbrille gegen Splitter, Hülsenrückwurf und Pulvergase.
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung – Durchführungsbestimmungen zum WaffG.
Pflanzliche Nahrung des Schalenwilds.
Flugbahn des Geschosses zwischen Mündung und Ziel.
Maß für aerodynamische Effizienz des Geschosses.
Behaarte, gut durchblutete Geweihhaut während der Wachstumsphase.
Glaubhaft gemachter persönlicher/wirtschaftlicher Grund für den Erwerb (§ 8 WaffG).
Jagd mit dem Beizvogel (Falknerei).
Regelt die amtliche Sicherheitsprüfung von Waffen und Munition.
Bundesjagdgesetz – grundlegendes Jagdgesetz des Bundes.
Lockjagd auf den Rehbock zur Blattzeit mit Reh-Locker.
Brunftzeit des Rehwilds (Juli/August).
Begehungs-/Erlaubnisschein zur Bejagung von Rehböcken.
Laut jagender Stöberhund.
Vorkehrungen gegen Feuer (Feuerlöscher, Rauchmelder).
Vorderläufe (Pranken) des Bären/veraltet auch Schwarzwild.
Hund mit nachgewiesener Eignung für Nachsuche/Apportieren – Pflicht bei Bewegungsjagden.
Zweig (z.B. Eiche, Fichte), als Symbol verwendet (Schützenbruch, Letzter Bissen).
Paarungszeit des Schalenwilds (Rotwild Mitte Sept.–Mitte Okt., Reh im Sommer).
Rudel aus brunftigen Hirschen, Tieren und Kälbern.
Fell des Schalenwilds.
Durch Züge und Felder im Lauf erzeugte Rotation – stabilisiert das Geschoss.
Steigung der Züge im Lauf – beeinflusst Geschossstabilität.
Bewegungsjagd, bei der Wild vorsichtig durch Treiber in Bewegung gebracht wird.
Mündungsenergie des Geschosses (Joule).
Bewegungsenergie des Geschosses auf 100 m Entfernung.
Zusammenhängende Eigentumsfläche ab 75 ha mit eigenem Jagdrecht.
Wirkung des Geschosses im Ziel (Aufpilzung, Energieabgabe).
Sondervorschriften für geerbte Waffen (Blockierung möglich).
Z.B. Druckluftwaffe ≤ 7,5 J mit F-Zeichen, ab 18 ohne WBK erwerbbar.
Bruch, der dem Schützen feierlich überreicht wird.
Sofortmaßnahmen bei Verletzungen – Ausrüstung am Stand Pflicht.
Markierung erlaubnisfreier Druckluftwaffen ≤ 7,5 J.
Spur des Schalenwilds.
Maul/Gebiss von Raubwild und Hund.
Schuss, der krankgeschossenes Wild von Leiden erlöst.
Vögel, die dem Jagdrecht unterliegen.
Abreiben des Bastes durch Reiben des Geweihs an Bäumen.
Wichtigstes Standkommando: sofort Finger weg, Waffe sicher machen, auf Anweisung warten.
Bahn, die das Geschoss zwischen Mündung und Auftreffpunkt beschreibt.
Geburt der Frischlinge.
Wildschwein im ersten Lebensjahr (gestreiftes Jugendkleid).
Tatsächliche Gewalt über eine Waffe außerhalb von Wohnung, Geschäftsraum, befriedetem Besitztum oder Schießstätte.
Günstigste Einschießentfernung – Distanz, ab der das Geschoss innerhalb der Zielzone bleibt.
Kopfschmuck des Rehbocks.
Kapsel-/Stöpselgehörschutz, Pflicht beim Schießen (>140 dB).
Junges weibliches Reh.
Spur von Federwild.
Nicht führendes weibliches Reh ohne Kitz im aktuellen Jahr.
Höhenabweichung der Flugbahn unterhalb der Visierlinie.
Vorrichtung am Standende (Stahl/Sand/Granulat), die Geschosse sicher auffängt.
Erlegtes Wild zur Streckenlegung am Jagdende.
Knöcherner Kopfschmuck der Hirsche, jährlich abgeworfen.
Erlaubnis zum Führen scharfer Schusswaffen – Bedürfnis sehr eng.
Lebensraum einer Tierart.
Jagdsignal am Ende der Jagd.
Verzögerte Patronezündung – mind. 30 s Mündung im Ziel halten, dann sicher entladen.
Großer Bruch, der dem erlegten Schalenwild als „letzter Bissen“ ins Geäse gegeben wird.
Erhaltung gesunder, artenreicher Wildbestände sowie ihrer Lebensräume.
Treffer oberhalb des angestrebten Punktes – z.B. zu kurze Visierdistanz.
Erhöhter, fester Ansitzplatz.
Schalenwild außer Reh, Adler, Auer-/Birkwild u.a.
Vorgänge im Lauf bis zum Mündungsaustritt (Druckverlauf, Beschleunigung).
Bestätigte Person zur Überwachung der Jagdausübung im Revier.
Akustische Verständigung auf Jagden („Sammeln“, „Jagd vorbei“…).
Speziell ausgebildeter Hund für jagdliche Zwecke.
Erlaubnis zur Jagdausübung nach bestandener Jägerprüfung.
Staatlich anerkannte Prüfung als Voraussetzung für den Jagdschein.
Weibliches Schalenwild ohne Geweih (Tier, Kalb).
Bezeichnung für Lauf- und Geschossdurchmesser einer Patrone.
Geschlossener Hochsitz mit Wänden und Dach.
Männliches Wildschwein ab 2. Lebensjahr.
Lockfütterung mit kleinen Mengen ausschließlich zur Bejagung von Schwarzwild.
Junges Reh oder Damwild.
Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen.
Beurteilung des Ernährungs-/Gesundheitszustandes.
Fangschuss aus nächster Nähe.
Gehörn der Gämse.
Kriegswaffenkontrollgesetz – regelt Kriegswaffen wie Vollautomaten.
Bauliche und persönliche Maßnahmen zur Vermeidung von Hörschäden.
Ohren des Schalenwilds.
Augen des Schalenwilds.
Ohren des Hasen/Kaninchens.
Köder/Aas zum Anlocken von Raubwild.
Baum, an dem sich Schwarzwild nach der Suhle scheuert.
Reichliches Nahrungsangebot, z.B. durch Eichel-/Buchenmast.
NWR – zentrales Register erlaubnispflichtiger Waffen in Deutschland.
Junge Vögel, die das Nest sofort verlassen können (z.B. Fasan).
Junge Vögel, die im Nest verbleiben (z.B. Greifvögel).
Jagdbares Wild außer Hochwild (Reh, Hase, Fuchs, Federwild).
Gekennzeichneter Fluchtweg im Stand – freihalten!
Reihenfolge im Notfall: Sichern, Erste Hilfe, Notruf, Dokumentation.
Witterungsperiode mit erschwerter Nahrungsaufnahme – Fütterung erlaubt/geboten.
§ 6 WaffG: keine geistigen/körperlichen Einschränkungen, Sucht oder Abhängigkeit.
Anschleichen an das Wild zur Bejagung.
Aufgescharrter Boden des Rehbocks zur Reviermarkierung.
Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für SRS-Waffen.
Schwanz des Schwarzwildes.
Geschoss, das nicht spitzvoran fliegt – meist nach Abprall.
Beutegreifer wie Fuchs, Marder, Iltis.
Sehr guter, langer Anblick eines Stücks Wild.
Vermehrungsleistung einer Wildart pro Jahr.
Energie des Geschosses am Ziel – wichtig für jagdliche Tötungswirkung.
Weibliches Reh.
Perlig verdickter Geweihansatz oberhalb des Rosenstocks.
Familienverband des Schwarzwilds.
Nach § 7 WaffG nachzuweisende Kenntnisse über Waffenrecht und Umgang.
Bedürfnis nach § 17 WaffG für kulturhistorische/technische Sammlung.
Paarhufer mit Schalen (Rotwild, Reh, Schwarzwild, Damwild, Gams, Muffelwild).
§ 27 WaffG: Erlaubnis zum Betrieb/zur Aufsicht eines Schießstandes.
Verantwortlich für Wettkampf-/Übungsablauf.
Behördlich anerkannte Person zur Standabnahme.
Veraltet: Pelz/Decke des Wildes.
Einjähriges weibliches Reh ohne eigenes Kitz.
Weibliches einjähriges Rotwild.
SRS-Waffe mit PTB-Zeichen, KWS für Führen erforderlich.
Wildschweine (Sus scrofa).
Blut des Wildes.
Spezialisierter Nachsuchenhund (z.B. Hannover'scher, Bayerischer Gebirgs-).
Geburt der Rehkitze (Mai/Juni).
Gefährdungsbereich um den Schießstand bzw. die Schussbahn.
Sichtbares Zeichen im Lauf: Waffe entladen, Lauf frei.
Prüfen von Patronenlager und Magazin auf Patronenfreiheit.
Gefüge einer Wildpopulation (Rudel, Rotten).
Heller Fleck am Hinterteil des Schalenwilds.
Junghirsch (Rotwild) mit unverzweigten Spießen.
Maximaler Gasdruck im Lauf – z.B. ~3.000 bar bei Pistolenpatronen.
Bestellte Person, verantwortlich für Sicherheit und Ablauf am Schießstand.
Aufzeichnung Schützen/Aufsicht/Munition – Pflicht je nach Land.
Verbindliche Regeln des Schießstandes (Munition, Disziplinen, Sicherheit).
Wild mit ortstreuem Verhalten.
Summe des erlegten Wildes auf einer Jagd / in einem Jagdjahr.
Gesamter genutzter Lebensraum eines Stücks Wild.
Durchmesser einer Trefferanhäufung – Maß für Präzision.
Schlammbad/Lagerstelle des Schwarzwilds.
Geschoss mit teilweise freiliegendem Bleikern – kontrollierte Aufpilzung, jagdtypisch.
Verteidigtes Revier (z.B. Rehbock).
Bewegungsjagd, bei der Treiber das Wild zu Schützen treiben.
Übungen ohne Munition – nur nach Sicherheitsprüfung der Waffe.
Geweih, Gehörn, Schädel des erlegten Wildes.
Tatsächliche Gewalt einer anderen Person verschaffen – streng geregelt.
Wildschwein im zweiten Lebensjahr.
Mündungsgeschwindigkeit (Anfangsgeschwindigkeit) des Geschosses.
Geschossgeschwindigkeit auf 100 m Entfernung.
Schaden an jungen Trieben und Knospen durch Schalenwild.
Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG: u.a. Vollautomaten, Schalldämpfer (Sport).
Geschoss mit komplett ummanteltem Bleikern – im Sport üblich, für Schalenwild verboten.
Eintragung auf der gelben WBK – Erwerb bestimmter Sportwaffen ohne Voranfrage.
Prüfen Funktion, Mängel und Sicherungseinrichtungen vor dem Schießen.
Waffengesetz – zentrales Bundesgesetz für den Umgang mit Waffen.
Akustisch/optisch: signalisiert Gefahr, Schießpause oder Standsperre.
Waffenbesitzkarte – zentrales Erlaubnisdokument für den Besitz.
Regelmäßig genutzter Pfad des Wildes.
Antwort auf „Weidmannsheil“.
Jagdgruß; Glückwunsch nach erfolgreicher Erlegung.
Gesamtheit der jagdlichen Tätigkeiten und Gebräuche.
Lauf, Verschluss, Griffstück, Trommel – als Waffe gewertet.
Erkrankung von Wildtieren (z.B. ASP, Räude, Tollwut).
Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Wild.
Liegestelle krankgeschossenen Wildes.
Idealisierte Flugbahn bei alleiniger Einwirkung der Schwerkraft.
Vorgänger des NWR, enthielt regional geführte Daten.
Jagdausrüstung, Lappen, Netze.
Spiralförmige Vertiefungen/Erhöhungen im Lauf, erzeugen den Drall.
§ 5 WaffG: keine Vorstrafen, Verfassungstreue, keine Sucht/Gewalt.
Direkt folgender Schuss zur Sicherstellung des Erlegens.